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   OLG Nürnberg, 15.08.1983 - Ws 552/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1174
OLG Nürnberg, 15.08.1983 - Ws 552/83 (https://dejure.org/1983,1174)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.08.1983 - Ws 552/83 (https://dejure.org/1983,1174)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. August 1983 - Ws 552/83 (https://dejure.org/1983,1174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorenthalten von Zeitschriften für Homosexuelle wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung einer Justizvollzugsanstalt; Zulässigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsantrags im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 68 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 574
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.1983 - Ws 552/83
    Er ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden läßt und wenn deshalb die Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 17, 319 [330]; 1, 14 [52]).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.1983 - Ws 552/83
    Dieses Ziel kann auf eine andere, den Beschwerdeführer weniger belastende Weise nicht ebensogut erreicht werden (BVerfGE 49, 24 ff = NJW 1978, 2235 [2237]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.1983 - Ws 552/83
    Er ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden läßt und wenn deshalb die Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 17, 319 [330]; 1, 14 [52]).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 1 Ws (Vollz) 1/08

    Offener Strafvollzug: Besitz von DVDs mit pornografischem Inhalt

    Dadurch wird die Gefahr gewaltsamer sexueller Handlungen erhöht (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg NStZ 1983, S. 574, 575; OLG München ZfStrVo SH 1979, S. 67; OLG Celle Beschluss vom 9.5.2006, 1 Ws 157/06; LG Freiburg ZfStrVo 1994, S. 375, 376; LG Zweibrücken ZfStrVo 1996, S. 249).

    Dies lässt sich durch ein Verbot der Weitergabe und durch Kontrollen nicht zuverlässig verhindern (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1983, S. 574, 575; Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 11, § 70 Rdnr. 7 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2008 - 1 Ws (Vollz) 1/08
    Dadurch wird die Gefahr gewaltsamer sexueller Handlungen erhöht (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg NStZ 1983, S. 574, 575; OLG München ZfStrVo SH 1979, S. 67; OLG Celle Beschluss vom 9.5.2006, 1 Ws 157/06; LG Freiburg ZfStrVo 1994, S. 375, 376; LG Zweibrücken ZfStrVo 1996, S. 249).

    Dies lässt sich durch ein Verbot der Weitergabe und durch Kontrollen nicht zuverlässig verhindern (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1983, S. 574, 575; Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 11, § 70 Rdnr. 7 m.w.N.).

  • OLG Celle, 09.05.2006 - 1 Ws 157/06

    Versagung des Bezugs von Medien mit sogenannter FSK-18-Freigabe (namentlich

    Diese Einschätzung entspricht der zu der in ihrem Schutzzweck grundsätzlich gleichgelagerten Vorschrift des § 68 Abs. 2 StVollzG (Bezug von Zeitungen und Zeitschriften) vorliegenden Rechtsprechung der Senate für Strafvollzugssachen (vgl. nur OLG Nürnberg, NStZ 1983, 574; OLG München, ZfStrVo SH 1979, 67), auf deren Gründe insoweit Bezug genommen werden kann.
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10

    Auslegung des Begriffs der "Zeitschrift" i.S.v. § 65 des Niedersächsischen

    Auf ein Schwärzen oder Herausnehmen einzelner Teile der einzelnen Ausgaben als weniger einschneidende Maßnahmen braucht sich die Antragsgegnerin bei einer sich ständig zeigenden gefährlichen Tendenz, die neben der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt auch das Vollzugsziel beim Antragsteller erheblich gefährden könnte, nicht verweisen zu lassen, wenn die Vielzahl der beanstandeten Stellen nur noch ein Torso von der Zeitschrift übrig ließe (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1983, 574; OLG Hamm, NStZ 1985, 143).
  • OLG Nürnberg, 14.01.1993 - Ws 1433/92
    Da der Antrag des Beschwerdeführers nicht auf den fortlaufenden Bezug einer Zeitschrift oder Zeitung, sondern auf die Aushändigung von bei seiner Habe befindlichen Einzelnummern unterschiedlicher Sexmagazine gerichtet ist, ist die Versagung der Aushändigung an den Strafgefangenen nicht - wie in den bisherigen obergerichtlichen Entscheidungen zu Sexmagazinen in der Strafhaft des Oberlandesgerichts Nürnberg (NStZ 1983, 574 ) und des Oberlandesgerichts München (ZfStrVo SH 1979, 67) nach § 68 Abs. 2 StVollzG , sondern, wovon auch die Strafvollstreckungskammer zu Recht ausgegangen ist, nach § 70 StVollzG zu beurteilen.
  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ws 118/04

    Bezug der "Unabhängigen Nachrichten" durch einen eine Strafhaft Verbüßenden; § 68

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  • LG Freiburg, 10.11.1993 - XIII StVK 177/93
    Dies nicht nur unter dem Gesichtspunkt der sonst zu besorgenden dringenden Gefahr; daß mit solchen Pornoheften verbotener Tauschhandel betrieben wird, sondern auch aus dem Umstand konkret zu besorgender Abhängigkeiten bei den dargestellten besonderen Vollzugsverhältnissen mit nicht zu vermeidender sexueller Enthaltsamkeit und daraus abzuleitender Probleme und Befürchtungen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, Beschluß vom 15.08.1983, Ws 552/83).
  • LG Zweibrücken, 31.05.1995 - StVK 161/95
    Daß der Antragsteller in einem Einzelhaftraum untergebracht ist und keine Weitergabe der beiden Hefte beabsichtigt, steht dem nicht entgegen (vgl. dazu OLG Nürnberg, NStZ 1983, 574 : LG Freiburg, Zeitschrift für Strafvollzug 1994, 375 ff).
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